Gasleitungen können sowohl unter Putz, als auch über putz verlegt werden.
Gas ist ein sicherer Energieträger - natürlich nur, solange die Installation und damit die Gasleitungen dicht sind!
Gerade bei älteren Installationen kann es beispielsweise zu Undichtigkeiten an Gewinden kommen. Diese Lecks müssen natürlich sofort beseitigt werden. Wenn Sie also Zweifel an der Sicherheit Ihrer Gasleitungen haben, dann lassen Sie diese bitte überprüfen!
Die Prüfung und das Abdichten einer Gasleitung sind Aufgaben, die in jedem Fall Fachwissen und technisches Know-how erfordern.
Nur der Fachmann verfügt über die notwendigen Kenntnisse und ist mit modernster Technik in der Lage, Ihre Sicherheit zu garantieren.
Überlassen Sie also die Überprüfung und das Abdichten von Gasleitungen nur dem Fachmann!
Wir führen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheits-, Belastungs- und Gebrauchsfähigkeitsprüfungen mit modernster Messtechnik inklusive Dokumentation der Messergebnisse schnell und fachgerecht durch!
Gas ist ein sicherer Energieträger - natürlich nur, solange die Installation und damit die Gasleitungen dicht sind!
Gerade bei älteren Installationen kann es beispielsweise zu Undichtigkeiten an Gewinden kommen. Diese Lecks müssen natürlich sofort beseitigt werden. Wenn Sie also Zweifel an der Sicherheit Ihrer Gasleitungen haben, dann lassen Sie diese bitte überprüfen!
Die Prüfung und das Abdichten einer Gasleitung sind Aufgaben, die in jedem Fall Fachwissen und technisches Know-how erfordern.
Nur der Fachmann verfügt über die notwendigen Kenntnisse und ist mit modernster Technik in der Lage, Ihre Sicherheit zu garantieren.
Überlassen Sie also die Überprüfung und das Abdichten von Gasleitungen nur dem Fachmann!
Wir beraten Sie gern individuell!
Info! Betrieb und Instandhaltung (gesetzlicher Hinweis)
- Eine nach den gesetzlichen Regelungen und der TRGI erstellte, betriebene und instand gehaltene Gasinstallation ist auf Dauer sicher!
- Für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung ein "Gebäudeleben lang", ist der Anschlussnehmer (AN) bzw. Betreiber nach § 13 Gasanlage, NDAV, verantwortlich.
- Die rechtliche Vermutung, dass der AN/Betreiber ausreichend seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, trifft zu, wenn u.a. folgende Punkte erfüllt sind:
- jährliche Sichtkontrolle (Hausschau) der gesamten Gasinstallation durch den Betreiber unterziehen/ unterziehen lassen (z.B. von VIU)
- Beauftragung der regelmäßigen Gasgeräteinspektion gemäß den Herstellerangaben durch ein VIU oder zertifiziertes Wartungsunternehmen nach G 676
- Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit der Leitungsanlage, auch erdverlegte Außenleitungen zu Gasgeräten im Freien für Betriebsdrucke bis 100 mbar,
—> alle 12 Jahre durch ein VIU prüfen lassen.