Nutzen Sie Förderprogramme vom Staat

Förderrichtlinien 2009 für den Wärmemarkt auf einen Blick

Geld sparen Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auch 2009 wieder stark gefördert!
Die CO2-Diskussion ist in aller Munde und überall werden Energieeinsparungen gefordert. In Deutschland werden 1/3 des gesamten Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser benötigt.
Hier liegt demnach das größte Einsparpotenzial und entsprechend hoch sind hier die öffentlichen Fördermittel für den Einsatz Regenerativer Energien.

Art der Fördermaßnahmen und -mittel

Im folgenden werden die möglichen Fördermaßnahmen zusammengefasst dargestellt.
Art der Anlage Förderung
  • Solaranlage zur Brauchwasserbereitung
60 € pro m², mindestens 410 € je Anlage
  • Solaranlage zur Heizungsunterstützung
105 € pro m²
  • Pelletkessel 5-100 kW
36 € je kW, mindestens 2.000 €
  • Pelletkessel 5-100 kW mit Pufferspeicher (min. 30 l je kW)
36 € je kW, mindestens 2.500 €
  • Automatisch beschickte Hackschnitzelkessel 5-100 kWmit Speicher (min. 30 l je kW)
1.000 € je Anlage
  • Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (min. 55 l je kW)
1.125 € je Anlage
  • Kombinationsbonus für:
    • Solaranlagen zur alleinigen Warmwasserbereitung bei gleichzeitigem Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik gegen einen neuen Kessel mit Brennwerttechnik (Öl oder Gas).
      Hinweis: Diese Förderung ist bis zum 31.12.2009 (Tag der Antragstellung) befristet.
375 € je Anlage
  • Kombinationsbonus für:
    • Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bei gleichzeitigem Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik gegen einen neuen Kessel mit Brennwerttechnik (Öl oder Gas).
      Hinweis: Diese Förderung ist bis zum 31.12.2009 (Tag der Antragstellung) befristet.
    • Wärmepumpen bei gleichzeitiger Nutzung einer förderfähigen Solaranlage.
    • Biomasseanlagen bei gleichzeitiger Nutzung einer förderfähigen Solaranlage.
750 € je Anlage
  • Wärmepumpe Neubau (bis 2 Wohneinheiten)
    • Sole/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpe
      (Jahresarbeitszahl min. 4,0)
       
    • Luft-/Wasser Wärmepumpe
      (Jahresarbeitszahl min. 3,5)

10 € je m² Wohnfläche, maximal 2.000 € je Wohneinheit

5 € je m² Wohnfläche, maximal 850 € je Wohneinheit
  • Wärmepumpe Gebäudebestand (bis 2 WE)
    • Sole/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpe
      (Jahresarbeitszahl min. 3,7)
       
    • Luft-/Wasser Wärmepumpe
      (Jahresarbeitszahl min. 3,3)

20 € je m² Wohnfläche, maximal 3.000 € je Wohneinheit

10 € je m² Wohnfläche, maximal 1500 € je Wohneinheit

Links zu Richtlinien und Download der BAFA-Antragsformulare

Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt des BMU
Änderungen der Richtlinie zum 17.06.2008
 
Anträge für Solaranlagen
Anträge für Wärmepumpen
Anträge für Biomasseanlagen
Anträge auf Innovationsförderung (Solar und Biomasse)
 
Wünschen Sie weitere Informationen zu den aktuellen Fördermitteln? Wir beraten Sie gern individuell!
 
Quelle: BAFA (www.bafa.de)
Alle Angaben sind Ohne Gewähr!